In diesem Jahr werden in unserer Landeskirche die Kirchenvorstände neu gewählt. Die Wahl in unserer Kirchgemeinde findet am Sonntag, dem 13.09.2026 nach dem Erntedankgottesdienst, in Fördergersdorf statt.

Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind Kirchgemeindemitglieder, die am Wahtag berechtigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gern können Wahlvorschläge bis zum 02. August eingereicht werden!
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchgemeindemitgliedern unterschrieben sein. Im jeweiligen Wahlvorschlag sind zu benennen: Vorgeschlagene Person mit Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift.

Wer ist wahlberechtigt?
Wählen dürfen alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und die in der Wählerliste verzeichnet sind.
Die Wählerliste wird vom 04. Mai bis zum 19. Juli zu den Öffnungszeiten im Pfarramt Freital ausgelegt.
Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindemitglieder können ihr Wahlrecht auf dem Weg der Briefwahl ausüben. In dem Fall ist bis spätestens 08. September mündlich oder schriftlich beim Pfarramt Freital die Ausstellung des Wahlscheins zu beantragen.

Alle wahlberechtigten Kirchgemeindemitglieder laden wir dazu ein, sich an der Wahl zu beteiligen.